PM: Antidiskriminierungsklausel: DIG appelliert an Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin

Antidiskriminierungsklausel: DIG appelliert an Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin – Feilcke: Antisemitismus ist keine Meinung und das Gegenteil von Kultur
Der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Berlin und Brandenburg, Jochen Feilcke, hat heute in einem offenen Brief an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses appelliert, die Kritik an der Antidiskriminierungsrichtlinie für den Kulturbereich zurückzuweisen. Die Entscheidung des Senators, sich an die Definition der IHRA zu halten, sei sachgerecht. Ihr folge auch die Bundesregierung. Antisemitismus sei keine Meinung und das Gegenteil von Kultur. Nachfolgend der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,unter dem Eindruck des auch in Berlin seit dem 7. Oktober 2023 erkennbar gewordenen massiven Antisemitismus setzt der Kultursenator nun die seit langem vorliegende Antidiskriminierungsrichtlinie um. 

Wir appellieren an Sie, ihn dabei zu unterstützen und die Angriffe auf dieses Vorhaben zurückzuweisen.

Die Richtlinie wendet sich generell gegen Diskriminierungen jeder Art. Dass sie nun massiv in die Diskussion gerät, zeigt, dass es den Kritikern eigentlich um den Antisemitismus, insbesondere den Israel bezogenen Antisemitismus, geht, dem sie in der Kultur auch künftig Raum, Bühne und Geld geben möchten. Sie berufen sich dabei auf die Meinungs- oder Kulturfreiheit. Antisemitismus ist allerdings keine Meinung, Antisemitismus ist das Gegenteil von Kultur, er ist kulturlos, ja menschenverachtend.

Für Judenhass und israelbezogenen Antisemitismus darf es keine öffentlichen Mittel geben! Schon das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Antisemitische Konzepte sind mit der Menschenwürde nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Antisemitismus verstößt somit gegen den verfassungsrechtlichen Kern unserer Rechtsordnung. Ihn zum Ausschluss von Förderungen zu machen, ist damit gerechtfertigt, geboten und notwendig. Der Satz, dass Berlin dem Antisemitismus aktiv entgegentreten muss, darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Alle Parteien haben dies vor der letzten Wahl versprochen. Die Entscheidung des Senators, sich an die Definition der IHRA zu halten, ist sachgerecht. Diese Definition des Antisemitismus ist umfassend und grundsätzlich. Sie stellt ausdrücklich klar, dass “Kritik an Israel, die mit der in anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden“ darf. Nicht ohne Grund folgt ihm auch die Bundesregierung.

Jede andere Definition bedeutet eine Aufweichung und Beliebigkeit und würde von Antisemiten genutzt werden, um doch, zum Schaden des Ansehens der Stadt, ihr Gift zu verbreiten.  
Wir bitten Sie, „klare Kante“ pro Menschenwürde zu zeigen!  

Mit freundlichem Gruß,
Jochen Feilcke
Vorsitzender

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